ARBEITSVERTRAG

PRÜFUNG
ÄNDERUNG
GESTALTUNG

Der Arbeitsvertrag bildet den Kern der Beziehung zwischn dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In dem Arbeitsvertrag werden die Pflichten der Parteien und die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses verbindlich festgelegt. Gleichzeitig ist der Arbeitsvertrag eine wesentliche Grundlage für die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Ausübung des Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 39 AufenhG sowie Erteilung bzw. Verlängerung des Aufenthaltstitels. Wir bieten Dienstleistungen zur Erstellung, Prüfung und Korrektur des Arbeitsvertrages an.

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