Fachkräfte Aufenthaltstitel
- BLAUE KARTE EU
- Arbeitgeberwechsel
- Verlängerung
- Familienzusammenführung
- Niederlassungserlaubnis
- Bankkontoeröffnung
Fachkräfte
In Deutschland ist aktuell ein Phänomen zu beobachten, nämlich ein Fachkräftemangel auf einer Seite und eine Arbeitslosigkeit auf dem Höchstniveau auf der anderen Seite. Dies stellt Unternehmen und qualifizierte Arbeitskräfte in Deutschland vor großen Herausforderungen.
Aufenthaltstitel
Wir unterstützen Sie dabei, den rechtssicheren Zugang zu der zuständigen Behörde zu finden – von der Anerkennung ausländischer Qualifikationen über Verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit und den Ausländerbehörden bis hin zur rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen.
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist eine Arbeitserlaubnis, die hochqualifizierten Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger mit einem Universitätsabschluss und einem Jobangebot in Deutschland sind, das ein Gehalt über einer bestimmten Schwelle bietet, könnten Sie für die Blaue Karte EU berechtigt sein.
Weiter
Arbeitgeberwechsel
Sie möchten Ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen?
Wir unterstützen Sie professionell im gesamten Verfahren zur Berufsanerkennung in Deutschland – von der Erstberatung über die Prüfung Ihrer Unterlagen bis hin zur vollständigen Antragstellung bei der IHK FOSA. Wir sorgen dafür, dass Ihre Berufsanerkennung schnell, rechtssicher und effizient erfolgt.
Weiter
Familienzusammenführung
Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind, der in Deutschland lebt und Ihre im Ausland lebenden Familienmitglieder nachholen möchten, könnten Sie berechtigt sein, eine Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug zu beantragen. Diese Erlaubnis ermöglicht es Familienmitgliedern, zu ihren Angehörigen nach Deutschland zu ziehen und gemeinsam als Familie zu leben.
Weiter
Niederlassungserlaubnis
Wenn Sie bereits seit mehreren Jahren in Deutschland leben und arbeiten und Deutschland zu Ihrem dauerhaften Zuhause machen möchten, könnten Sie berechtigt sein, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Diese Erlaubnis ermöglicht es Ihnen, unbegrenzt in Deutschland zu leben und zu arbeiten und die Vorteile eines dauerhaften Aufenthalts zu genießen. Sie dürfen auch als Arbeitnehmer arbeiten oder selbstständig tätig sein.
Weiter