GINSBURG

Aufenthaltsrecht

Der Weg zum Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel als Fachkraft

Vier aufeinander aufbauende Schritte führen Fachkräfte sicher zum Aufenthaltstitel. Wir übernehmen jeden davon.

01

Anerkennung

Ausländische Berufs- und Hochschulabschlüsse werden über ANABIN, die ZAB oder die IHK FOSA geprüft und anerkannt.

02

Bundesagentur für Arbeit

Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung wird für die Ersteinreise bzw. die Verlängerung eingeholt.

03

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag verbindet Qualifikation und Beschäftigung und schafft die Grundlage für den anschließenden Aufenthaltstitel.

04

Aufenthaltstitel

Nach Anerkennung, Zustimmung und Arbeitsvertrag folgt der entscheidende Schritt: die Erteilung des Aufenthaltstitels.

Warum GINSBURG

Ihre Vorteile

Festhonorare

Transparente Pauschalen statt Stundensätzen — Sie kennen die Kosten von Anfang an.

Schnell

Strukturierte Abläufe und vorbereitete Formulare verkürzen die Bearbeitungszeit spürbar.

Rechtssicher

Anwaltlich geprüft nach aktuellem Aufenthalts- und Fachkräfteeinwanderungsrecht.

Online

Der gesamte Prozess läuft digital — bequem von überall, ohne Behördengänge.

Aktuelles

Neues aus dem Aufenthaltsrecht

Hessen

Hessen startet „Fast Lane" für Fachkräfte aus dem Ausland

Mit der Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen (ZFEH) beim Regierungspräsidium Darmstadt wird ein beschleunigtes Verfahren eingeführt.

Deutschland

Work-and-Stay-Agentur geplant

Die Bundesregierung plant eine zentrale digitale Plattform für Fachkräfteeinwanderung. Verfahren sollen einfacher, transparenter und schneller werden.

Fachkräfteeinwanderung

Fachkräfteeinwanderung seit 2020

Nach Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hat sich die Zahl der Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit seit 2020 mehr als verdoppelt.

Kontakt

Ihre Anfrage an das Anwaltsbüro GINSBURG

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns mit einer Ersteinschätzung und einem Festpreis-Angebot.

Westendstr. 77, 60325 Frankfurt a. M.

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