Der Weg zum Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel als Fachkraft
Vier aufeinander aufbauende Schritte führen Fachkräfte sicher zum Aufenthaltstitel. Wir übernehmen jeden davon.
01
Anerkennung
Ausländische Berufs- und Hochschulabschlüsse werden über ANABIN, die ZAB oder die IHK FOSA geprüft und anerkannt.
02
Bundesagentur für Arbeit
Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung wird für die Ersteinreise bzw. die Verlängerung eingeholt.
03
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag verbindet Qualifikation und Beschäftigung und schafft die Grundlage für den anschließenden Aufenthaltstitel.
04
Aufenthaltstitel
Nach Anerkennung, Zustimmung und Arbeitsvertrag folgt der entscheidende Schritt: die Erteilung des Aufenthaltstitels.
Warum GINSBURG
Ihre Vorteile
Festhonorare
Transparente Pauschalen statt Stundensätzen — Sie kennen die Kosten von Anfang an.
Schnell
Strukturierte Abläufe und vorbereitete Formulare verkürzen die Bearbeitungszeit spürbar.
Rechtssicher
Anwaltlich geprüft nach aktuellem Aufenthalts- und Fachkräfteeinwanderungsrecht.
Online
Der gesamte Prozess läuft digital — bequem von überall, ohne Behördengänge.
Aktuelles
Neues aus dem Aufenthaltsrecht
Hessen
Hessen startet „Fast Lane" für Fachkräfte aus dem Ausland
Mit der Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen (ZFEH) beim Regierungspräsidium Darmstadt wird ein beschleunigtes Verfahren eingeführt.
Deutschland
Work-and-Stay-Agentur geplant
Die Bundesregierung plant eine zentrale digitale Plattform für Fachkräfteeinwanderung. Verfahren sollen einfacher, transparenter und schneller werden.
Fachkräfteeinwanderung
Fachkräfteeinwanderung seit 2020
Nach Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hat sich die Zahl der Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit seit 2020 mehr als verdoppelt.
Kontakt
Ihre Anfrage an das Anwaltsbüro GINSBURG
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns mit einer Ersteinschätzung und einem Festpreis-Angebot.