AUFENTHALTSTITEL
Das Formular-King unterstützt Sie zuverlässig beim Ausfüllen des Formulars „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ für die Bundesagentur für Arbeit. So stellen Sie sicher, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Darüber hinaus prüfen wir auf Wunsch Ihren Arbeitsvertrag, begleiten die ANABIN- bzw. ZAB-Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen und beantworten Ihre Fragen rund um das Aufenthaltsrecht. Wählen Sie einfach den Service, der zu Ihrer Situation passt.
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist eine Arbeitserlaubnis, die hochqualifizierten Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger mit einem Universitätsabschluss und einem Jobangebot in Deutschland sind, das ein Gehalt über einer bestimmten Schwelle bietet, könnten Sie für die Blaue Karte EU berechtigt sein.
Arbeitgeberwechsel
Im Falle des Arbeitgeberwechsels
Verlängerung des
Aufenthalstitels
Aufenthaltserlaubnisse werden für eine begrenzte Dauer erteilt. Es ist sehr wichtig, das Ablaufdatum Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu beachten und rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen.
Familienzusammenfhrung
Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind, der in Deutschland lebt und Ihre im Ausland lebenden Familienmitglieder nachholen möchten, könnten Sie berechtigt sein, eine Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug zu beantragen. Diese Erlaubnis ermöglicht es Familienmitgliedern, zu ihren Angehörigen nach Deutschland zu ziehen und gemeinsam als Familie zu leben.
Niederlassungserlaubnis
Wenn Sie bereits seit mehreren Jahren in Deutschland leben und arbeiten und Deutschland zu Ihrem dauerhaften Zuhause machen möchten, könnten Sie berechtigt sein, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Diese Erlaubnis ermöglicht es Ihnen, unbegrenzt in Deutschland zu leben und zu arbeiten und die Vorteile eines dauerhaften Aufenthalts zu genießen. Sie dürfen auch als Arbeitnehmer arbeiten oder selbstständig tätig sein.