anträge Bundesagentur für Arbeit
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Vorabzustimmung
- Westbalkanregelung
- Fachkräfteverfahren
Leistungsbeschreibung
Das Formular-King unterstützt Sie zuverlässig beim Ausfüllen des Formulars „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ für die Bundesagentur für Arbeit. So stellen Sie sicher, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Darüber hinaus prüfen wir auf Wunsch Ihren Arbeitsvertrag, begleiten die ANABIN- bzw. ZAB-Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen und beantworten Ihre Fragen rund um das Aufenthaltsrecht. Wählen Sie einfach den Service, der zu Ihrer Situation passt.
Das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis"
Das Formular dient zur Vorlage bei der zuständigen Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde zur Beantragung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Beschäftigung, oder zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für Gestattete oder Geduldete oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, die die Beschäftigung nicht durch Gesetz erlaubt. Wir erstellen für Sie mit Ihren Angaben das Formular – vollständig ausgefüllt, juristisch geprüft und versandbereit als PDF.
Formularservice
VERSANDFERTIGES FORMULAR- Vorprüfung
- Versandfertig
- Sichere Zahlung
- Express-Service
Vorabzustimmung der
Bundesagentur für Arbeit
Das Formular dient zur Vorlage bei der zuständigen Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde zur Beantragung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Beschäftigung, oder zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für Gestattete oder Geduldete oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, die die Beschäftigung nicht durch Gesetz erlaubt. Wir erstellen für Sie mit Ihren Angaben das Formular – vollständig ausgefüllt, juristisch geprüft und versandbereit als PDF.
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Westbalkanregelung
Staatsangehörige bestimmter Westbalkanstaaten können durch die Westbalkanregelung einfacher ein Visum zwecks Arbeit in Deutschland erhalten. Sie gilt für Bürgerinnen und Bürger aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Die Westbalkanregelung gilt grundsätzlich für jede Art der Beschäftigung (Reglementierte Berufe ausgenommen). Wir unterstützen Sie bei der Antargstellung Online.
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